ERSTE SCHRITTE
–
Mietkündigungsfrist prüfen
(je nach Vertragsdauer
3 bis 12 Monate)
– rechtzeitiger Verkauf von
wohnungsspezifischen
Ge-
genständen (Teppich usw.)
– rechtzeitige Absprache des
Übergabezustandes der
alten Wohnung
(ggf. siehe Mietvertrag)
–
neuer Mietvertrag
(Achtung: Bei Zeitverträgen
entfällt der
Mieterschutz)
–
als Kaution sind höchstens
3 Monatsmieten ohne
Nebenkosten zulässig
–
ziehen Sie eventuell auch
die Möglichkeit einer
Bank-
bürgschaft in Erwägung
–
die Rückzahlung der
Kaution muss mit Zinses-
zins
erfolgen
–
Maklergebühren sind ge-
setzlich auf 2 Monatsmieten
zzgl. MwSt. begrenzt
–
rechtzeitige Klärung über
möglichen Kauf von
wohnungsspezifischen
Einrichtungsgegenständen |
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VOR DEM UMZUG
Während
bei Fernumzügen Kündigungen und neue Anträge
vorgenommen werden müssen,
reichen bei Umzügen im
Ort Adressänderungen:
– Bank und Postkonten,
Bausparkassen,
Daueraufträge
bedenken
– Telefonanschlüsse,
Kabelfernsehen
– Versorgungswerke
(Gas, Wasser, Strom)
– Mitgliedschaften,
Abonnements,
Versicherungen
nicht
vergessen
– Abmeldung und Anmeldung
beim Einwohnermeldeamt
alt/neu
– Postnachsendeantrag
stellen |
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BEIM UMZUG
– ggf. Fußböden abdecken
– Haustiere fühlen sich beim
Transport bei Ihnen am
wohlsten
– Putzmittel bereitstellen
– bei der Wohnungsüber-
gabe sollte jeweils ein
Übergabeprotokoll
angefertigt werden
inkl.
Zählerstände
– ein Parkplatz vor dem
Haus erleichtert die Arbeit,
ggf. regeln wir nach Ab-
sprache eine Genehmigung
– unser Einrichtungsplan hilft
– das Umzugsteam ist Ihnen
für ein wenig Verpflegung
dankbar, denn Umzug ist
eine harte Arbeit, Alkohol
ist bei uns tabu |
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